Matomo

Telefon: 0395 58 12 60

Hände mit Blumen

Bestattungs­vorsorge in Neubrandenburg

Sicherheit und Entlastung

Für alle Lebenslagen sorgen wir vor, aber für die eigene Bestattung? Überlegen Sie einmal: Welche Wünsche haben Sie für die eigene Beerdigung? Kennen Ihre Angehörigen Ihre Wünsche? Wäre es für Sie ein beruhigendes Gefühl, die Finanzierung schon vorab zu sichern? Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für sich selbst und für Ihre Angehörigen. Gerne beraten wir Sie kostenfrei zu den Rahmen­bedingungen und allen Details. Vereinbaren Sie vorab einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können – in unserem Bestattungsinstitut in Neubrandenburg oder bei Ihnen zu Hause.

Vorteile einer Bestattungs­vorsorge

  • Ihre Angehörigen haben Klarheit über Ihre Wünsche zur Bestattung und müssen in der Zeit der Trauer nicht mehr so viele Entscheidungen treffen.
  • Das Ersparte für die eigene Beerdigung kann zweck­gebunden angelegt werden, darf das Schonvermögen von 5.000 € jedoch nicht übersteigen.
  • Die Bestattung wird auf jeden Fall nach Ihren Wünschen umgesetzt – selbst dann, wenn Sie keine Angehörigen haben, die sich darum kümmern können.

Was genau wird bei der Bestattungs­vorsorge festgelegt?

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Blumenschmuck und Dekoration
  • Gestaltung und Inhalt der Trauerkarte bzw. der Zeitungsanzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags

Unsere Bitte: Bevor Sie einen Vorsorge­vertrag unterzeichnen, tauschen Sie sich auch mit Ihrer Familie aus. Es kommt immer wieder vor, dass sich Menschen eine besonders schlichte Bestattung und Grab­stelle wünschen, um der Familie nicht „zur Last zu fallen“, während die Angehörigen selbst durchaus das Bedürfnis haben, einen schön gestalteten Ort zum Trauern und zum Gedenken zu haben.

Blüte
Notizen

Vorsorge­finanzierung

Das Problem bei Ersparnissen für die eigene Beerdigung: Wenn im Alter einmal Sozial­leistungen beantragt werden müssen, bleibt nur das gesetzliche Schonvermögen und das Ersparte muss für andere Dinge verwendet werden. Die Lösung: In Verbindung mit einem Vorsorge­vertrag für eine Bestattung in einem angemessenen Rahmen können Sie das Geld zweck­gebunden anlegen. Es darf dann ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Zwei solcher Finanzierungs­modelle sind möglich: Einerseits ein zweck­gebundenes Treuhand­konto, etwa bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Zum anderen eine Sterbe­geld­versicherung, die wir Ihnen in Kooperation mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur anbieten. Lassen Sie uns in der Vorsorge­beratung gemeinsam schauen, welche Lösung in Ihrer Situation am geeignetsten ist.

Letzter Wille

Ihre Rechte am Lebensende

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier beim zuständigen Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Notizen

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss von Ihnen handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Brille

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorge­vollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Patienten­verfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.